Stammesordnung VCP Kleefeld-BuchholzDer Stamm trägt den Namen VCP Kleefeld - Buchholz. Er ist der rechtmäßige Nachfolger des VCP Kleefeld Stamm "Hester Jonas“. Er gehört zum Bezirk HANNOVER im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP), Landesverband Niedersachsen. Für den Verband betreffende Angelegenheiten gelten dementsprechend die in der Bundesordnung enthaltenen Bestimmungen. Die Stammesordnung ergänzt die Bundesordnung in Angelegenheiten, die allein den Stamm betreffen. Der Stamm hat drei Gremien: 1. Die Stammesleitung 2. Den Stammesrat 3. Die Stammesversammlung 1. Die Stammesleitung Die Stammesleitung soll aus mindestens zwei Personen bestehen. Die Stammesleitung koordiniert die Arbeit der Gruppen und des Stammes. Die Stammesleitung ist für die Planung von Fahrten und Aktionen des Stammes verantwortlich und vertritt den Stamm gegenüber dem Bezirk. Die Kassenführung führt die Stammeskasse und ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erledigung aller finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Stammesleitung und Kassenführung sind auf der Stammesversammlung berichtspflichtig. Die Stammesleitung und die Kassenführung werden von der Stammesversammlung auf zwei Jahre gewählt. 2. Der Stammesrat
Der Stammesrat ist zwischen den Sitzungen der Stammesversammlung das Entscheidungsgremium des Stammes. Der Stammesrat berät und beschließt die laufende Arbeit des Stammes. Der Stammesrat tagt 4 - 6 mal im Jahr. Zum Stammesrat gehören die Stammesleitung, der Materialwart, alle Gruppenleitungen sowie alle weiteren mitarbeitenden Personen. 3. Die Stammesversammlung Die Stammesversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium des Stammes. Sie findet einmal jährlich statt. Zur Stammesversammlung gehören alle VCP-Mitglieder des Stammes ab 12 Jahren. Die Stammesversammlung wird von der Stammesleitung einberufen. Die Einladung aller stimmberechtigten Stammesmitglieder erfolgt schriftlich zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Stammesversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung rechtzeitig erfolgte, unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten. Vertreter anderer Stämme, der Bezirks -, Landes – oder Bundesebene, anderer Verbände oder sonstige interessierte Personen dürfen der Versammlung als Gäste beiwohnen. Die Stammesversammlung wählt die Stammesleitung, sowie alle weiteren zu besetzenden Ämter. Die Stammesversammlung entscheidet ferner über die Durchführung von Fahrten und anderen Maßnahmen des Stammes, sowie über alle Anträge, die vor die Stammesversammlung gebracht werden. Die Stammesversammlung wird von einem Mitglied der Stammesleitung eröffnet und bis zur Wahl einer Versammlungsleitung geleitet. Bei der Besetzung aller Ämter ist Wiederwahl möglich. Auf Antrag ist jede Wahl oder Abstimmung geheim durchzuführen. Alle Beschlüsse der Stammesversammlung sind zu protokollieren. Die Stammesversammlung entscheidet bei allen Wahlen und Abstimmungen mit der einfachen Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Diese Stammesordnung tritt mit dem unten genannten Datum in Kraft und gilt unbefristet. Sie ersetzt alle bisher gültigen Stammesordnungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Stammesordnung ungültig werden oder übergeordneten Ordnungen widersprechen, so werden die übrigen Punkte hiervon nicht betroffen.
Hannover, den 24. 2. 2010
© Sven Jungk 27.02.2010 |